Bei Trennung und Ehescheidung ist es mein Ziel, gemeinsam mit Ihnen eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Durch außergerichtliche Verhandlungen soll eine möglichst schnelle und klare Lösung familiärer Konflikte herbeigeführt werden.
Sollte der Versuch einer außergerichtlichen Einigung über die Trennungs- und Ehescheidungsfolgen scheitern, oder bereits gescheitert sein, vertrete ich Ihre Interessen engagiert und mit hoher Professionalität vor Gericht.
Durch meine Kenntnisse und langjährigen Erfahrungen im Sozial- und Arbeitsrecht bin ich in der Lage, auch die sozial- und arbeitsrechtlichen Konsequenzen in familienrechtlichen Angelegenheiten zu berücksichtigen und Sie fundiert zu beraten.
In Streitigkeiten zum Sorge- und Umgangsrecht bin ich bestrebt, Lösungen unter Berücksichtigung der Interessen des Kindes herbeizuführen. In meiner langen Tätigkeit als Rechtsanwältin kann ich dabei auf einen reichen Erfahrungsschatz – auch im Umgang mit Jugendämtern, Gutachter*innen und Verfahrensbeiständen – zurückgreifen.
Der Scheidungsantrag steht häufig am Ende der Gestaltung und Regelung der Folgen einer Trennung. Da im Scheidungsverfahren Anwaltszwang besteht, kann der Scheidungsantrag auch nur durch einen zugelassenen Rechtsanwalt gestellt werden. Kommt es zu keiner außergerichtlichen Einigung über die Folgen der Scheidung können im Scheidungsverbundverfahren alle wichtigen Fragen für die Zeit nach der Scheidung geklärt werden. Dazu gehören der Versorgungsausgleich, die Entscheidung über den Zugewinnausgleich, Unterhaltsansprüche sowohl für die Kinder als auch für den Ehegatten, Regelungen zum Umgangs- und Sorgerecht, die Zuweisung der ehelichen Wohnung oder die Teilung des Hausrats.
Scheidungsverfahren sind teuer. Ich bin deshalb bestrebt, meine Tätigkeit als Rechtsanwältin auch unter dem Aspekt der Kosten für meine Mandanten zu erbringen und die besten Lösungen zu finden. , Deshalb versuche ich immer zunächst außergerichtliche Vereinbarungen herbeizuführen. Dabei hilft mir meine Erfahrung als Mediatorin.